In der Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100) unter Punkt 3.2 sind die Führungsstufen der Feuerwehr geregelt. Insgesamt gibt es vier verschiedene Führungsstufen. In einem Einsatz oder Schadensfall der sich immer erweitert, soll fließend die Stufen erhöht werden können.
Unterschieden wird zwischen folgenden Stufen:
- Führungsstufe A – Führen ohne Führungseinheit
- Führungsstufe B – Führen mit örtlichen Führungseinheiten
- Führungsstufe C – Führen mit einer Führungsgruppe
- Führungsstufe D – Führen mit einer Führungsgruppe oder einem Führungsstab
Führungsstufe A – Führen ohne Führungseinheit
In diese Führungsstufe fallen alle Einsätze, bei denen die Kommunikation an der Einsatzstelle nicht durch einen KDOW oder ELW geführt werden und der Einsatzleiter noch direkt mit der Leitstelle oder der Führungseinrichtung kommuniziert. Die Feuerwehrdienstvorschrift geht von Einsätzen mit taktischen Einheiten bis zu einer Stärke von zwei Gruppen aus.
Führungsstufe B – Führen mit örtlichen Führungseinheiten
In der Führungsstufe B befindet man sich, sobald die Kommunikation und die Einsatzleitung durch einen örtlichen ELW oder KDOW übernommen wird und das Personal einen Führungstrupp oder Führungsstaffel nicht übersteigt. Die Feuerwehrdienstvorschrift geht davon aus, dass an der Einsatzstelle mindestens ein Zug und maximal ein Verband an der Einsatzstelle tätig ist. In diesem Fall übernimmt der ELW/KDOW die Kommunikation zur Leitstelle/Führungseinrichtung.
Führungsstufe C – Führen mit einer Führungsgruppe
Bei der Führungsstufe C soll laut der Feuerwehrdienstvorschrift schon mindestens ein Verband im Einsatz tätig sein und der ELW wird mindestens von einer Führungsgruppe betrieben. Auch bei dieser Führungsstufe übernimmt der ELW/KDOW noch die Kommunikation mit der Leitstelle/Führungseinrichtung.
Führungsstufe D – Führen mit einer Führungsgruppe bzw. einem Führungsstab
Die höchste Führungsstufe wird gewählt, wenn mehrere Verbände im Einsatz sind oder es sich mehrere Einsatzstellen Einsatzgebiet befinden. In diesem Fall wird die Einsatzleitung und die Kommunikation über einen Führungsstab durchgeführt. Die ELWs mit den Führungsgruppen werden in diesem Fall meist als Abschnittsleitungen eingesetzt und die örtlichen ELWs als Unterabschnittsleitungen. Die Kommunikation des Führungsstabs erfolgt meist an den Führungsstab des Landkreises oder an die Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr.
Quellen: FwDV 100